Das VG Bayreuth hat einen Bescheid der Gemeinde Neuenmarkt aufgehoben, soweit dieser Anordnungen zur Hundehaltung außerhalb geschlossener Ortsbereiche betrifft (Az. B 1 K 21.451).
Das VG Bayreuth hat einen Bescheid der Gemeinde Neuenmarkt aufgehoben, soweit dieser Anordnungen zur Hundehaltung außerhalb geschlossener Ortsbereiche betrifft (Az. B 1 K 21.451).