Bescheid über Leinenzwang außerhalb geschlossener Ortsbereiche aufgehoben DATEV

Das VG Bayreuth hat einen Bescheid der Gemeinde Neuenmarkt aufgehoben, soweit dieser Anordnungen zur Hundehaltung außerhalb geschlossener Ortsbereiche betrifft (Az. B 1 K 21.451).


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