Der Bundestag hat am 22.9.2022 das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen verabschiedet. Geregelt ist darin jetzt auch, dass Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen, mit der Ausnahme der Abgabe von Getränken, im Jahr 2023 weiterhin dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.