Bundestag: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Gastronomie auch in 2023

Der Bundestag hat am 22.9.2022 das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen verabschiedet. Geregelt ist darin jetzt auch, dass Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen, mit der Ausnahme der Abgabe von Getränken, im Jahr 2023 weiterhin dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.


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