FG Kommentierung: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Aufwendungen für Sponsoring

Werden Aufwendungen für die Überlassung von Werbeflächen (z. B. Bande, Trikots, Vereinslogo) gezahlt, unterliegen diese der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung.So entschied das Niedersächsische FG.


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