FG Münster: Keine Steuerhinterziehung bei Kenntnis des Finanzamts

Das FG Münster hat entschieden, dass kein objektiver Verkürzungstatbestand vorliegt, wenn zwar die Steuererklärung pflichtwidrig nicht abgegeben wird, dem Finanzamt aber alle erforderlichen Informationen in Form elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen vorliegen.


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