FG Münster: Unklare Mittelherkunft bei GmbH-Gesellschafter

Das FG Münster hat entschieden, dass verdeckte Bareinlagen nicht allein deshalb zu Hinzuschätzungen von Betriebseinnahmen bei einer Kapitalgesellschaft führen, weil die Mittelherkunft beim Gesellschafter nicht aufklärbar ist.


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