Das FG Düsseldorf entschied zum Werbungskostenabzug von Aufwendungen für das ausschließlich von einem Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft genutzte Arbeitszimmer in einer gemeinsam angemieteten Wohnung (Az. 3 K 2483/20).
Das FG Düsseldorf entschied zum Werbungskostenabzug von Aufwendungen für das ausschließlich von einem Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft genutzte Arbeitszimmer in einer gemeinsam angemieteten Wohnung (Az. 3 K 2483/20).