Die Höhe der Vergütung für einzelne Leistungen eines Steuerberaters richtet sich nach der vom Bundesministerium der Finanzen erlassenen Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBVV).Die StBVV sieht Wertgebühren, Betragsrahmengebühren und Zeitgebühren vor.
Die Wertgebühren bestimmen sich nach den Tabellen A bis E der Steuerberatergebührenverordnung. Die konkrete Höhe einer Gebühr ergibt sich aus
a) dem Gegenstandswert der Tätigkeit des Steuerberaters
b) der Anwendung eines Zehntelsatzes für diese Tätigkeit und
c) der entsprechenden Gebührentabelle der StBVV.
Die Zeitgebühr berechnet sich nach dem für die Bearbeitung des Auftrages erforderlichen Zeitaufwand. Zusätzlich zu den sich aus der Art des Auftrags ergebenen Gebühren gem. StBVV hat der Steuerberater Anspruch auf:
Ersatz der bei der Ausführung des Auftrages für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (tatsächliche Kosten oder pauschal 20 %, maximal 20 €)
Ersatz der Schreibauslagen für bestimmte Abschriften und Fotokopien
Erstattung der Fahrtkosten und Übernachtungskosten als Reisekosten sowie ein Tage- und Abwesenheitsgeld bei Geschäftsreisen
die auf die Tätigkeit entfallende Umsatzsteuer von derzeit 19%