Gebühre​n:

Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).Die Gebühren für die oben genannten Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert und einem Zehntelsatz. Für die Prüfung eines Steuerbescheid oder die Teilnahme an einer Betriebsprüfung wird dagegen die Zeitgebühr berechnet.

Beispiel:

Aufgrund des Umfanges der oben genannten Leistungen und der unterschiedlichen Gebührenberechnung wird auf ein Beispiel verzichtet.