Gebühre​n:

Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).Die Gebühr für die Erstellung des Jahresabschlusses ergibt sich aus dem geltenden "Gebührensatz" für den Gegenstandswert, welcher sich aus der Hälfte der Bilanzsumme und des Jahresumsatzes ergibt. Für eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ergibt sich der Gegenstandswert aus den Einnahmen bzw. Ausgaben, wobei die jeweils grössere Position den Wert bildet.

Entsprechend des Schwierigkeitsgrades und der Komplexität der Bilanz bzw. der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ergibt sich die Spanne der Honorarhöhe.

Für Vorarbeiten, die über das übliche Mass hinaus gehen, wird die Zeitgebühr berechnet.

Beispiel:

Ein buchführungspflichtiger Gewerbetreibender hat im Jahr folgende Einnahmen und Ausgaben:

Bilanzsumme 100.000,00 EUR
Umsatzerlöse 300.000,00 EUR
Gegenstandswert 200.000,00 EUR
Gebühr für die Erstellung des Jahresabschlusses (Bilanz und GuV)
mittlere Gebühr (25/10) 1.292,50 EUR
Gebühr für die Erstellung des Anhangs
mittlere Gebühr (7/10) 361,90 EUR
Gebühr für die Erstellung eines Erläuterungsberichtes
mittlere Gebühr (7/10) 361,90 EUR
zuzüglich Auslagenpauschale und gesetzlicher Umsatzsteuer

Ein nicht buchführungspflichtiger Gewerbetreibender hat im Jahr folgende Einnahmen und Ausgaben:

Einnahmen 250.000,00 EUR
Ausgaben 200.000,00 EUR
Einkünfte 50.000,00 EUR
Gegenstandswert 250.000,00 EUR
Gebühr für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung
mittlere Gebühr (13/10) 713,70 EUR
Gebühr für die Erstellung eines Erläuterungsberichtes
mittlere Gebühr (7/10) 384,30 EUR
zuzüglich Auslagenpauschale und gesetzlicher Umsatzsteuer

Entsprechend des Schwierigkeitsgrades und der Komplexität der Bilanz bzw. der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine Abweichung nach unten bzw. nach oben möglich.