Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung:
Existenzgründungsberatung:
Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).Die Gebühr für die Erstellung des Jahresabschlusses ergibt sich aus dem geltenden "Gebührensatz" für den Gegenstandswert, welcher sich aus der Hälfte der Bilanzsumme und des Jahresumsatzes ergibt. Für eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ergibt sich der Gegenstandswert aus den Einnahmen bzw. Ausgaben, wobei die jeweils grössere Position den Wert bildet.
Entsprechend des Schwierigkeitsgrades und der Komplexität der Bilanz bzw. der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ergibt sich die Spanne der Honorarhöhe.
Für Vorarbeiten, die über das übliche Mass hinaus gehen, wird die Zeitgebühr berechnet.
Ein buchführungspflichtiger Gewerbetreibender hat im Jahr folgende Einnahmen und Ausgaben:
Ein nicht buchführungspflichtiger Gewerbetreibender hat im Jahr folgende Einnahmen und Ausgaben:
Entsprechend des Schwierigkeitsgrades und der Komplexität der Bilanz bzw. der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine Abweichung nach unten bzw. nach oben möglich.