Gebühre​n:

Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).Die Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung wird nach einer Betragsrahmengebühr abgerechnet.Für die erstmalige Einrichtung der Lohnkonten und Aufnahme der Stammdaten ist je Arbeitnehmer eine gesonderte Gebühr abzurechnen.Für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung wird die Zeitgebühr berechnet.Die Vereinbarung einer monatlichen Pauschale ist möglich.

Beispiel:

Lohnabrechnung für 9 Arbeitnehmer

monatliche Gebühr: pro Arbeitnehmer insgesamt:
mittlere Gebühr 16,50 EUR 148,50 EUR
zuzüglich Auslagenpauschale und gesetzlicher Umsatzsteuer