Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).Die Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung wird nach einer Betragsrahmengebühr abgerechnet.Für die erstmalige Einrichtung der Lohnkonten und Aufnahme der Stammdaten ist je Arbeitnehmer eine gesonderte Gebühr abzurechnen.Für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung wird die Zeitgebühr berechnet.Die Vereinbarung einer monatlichen Pauschale ist möglich.