Gebühre​n:

Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).Die Gebühr für die Erstellung der Buchführung einschliesslich des Kontieren der Belege und der Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung ergibt sich aus dem Gegenstandswert (Jahresumsatz ode​r Summe des Aufwands) und einem Zehntelsatz. Die Bestimmung des Zehntelsatzes erfolgt nach Belegumfang und Schwierigkeit. Durch eine entsprechende Aufbereitung der Belege durch Sie können Sie die Gebühr reduzieren.Für die Hilfeleistung bei der Einrichtung einer Buchführung sowie für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Buchführung wird die Zeitgebühr berechnet.Die Vereinbarung einer monatlichen Pauschale ist möglich.

Beispiel:

 Buchführung sowie für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Buchführung wird die Zeitgebühr berechnet.Die Vereinbarung einer monatlichen Pauschale ist möglich.

Einnahmen 250.000,00 EUR
Ausgaben 200.000,00 EUR
Einkünfte 50.000,00 EUR
Gegenstandswert 250.000,00 EUR
monatliche Gebühr:
mittlere Gebühr (7/10) 209,30 EUR
zuzüglich Auslagenpauschale und gesetzlicher Umsatzsteuer

  Je nach Belegumfang, Schwierigkeitsgrad und Vorbereitung durch den Mandanten ist eine Abweichung nach unten bzw. nach oben möglich.