BFH: Änderung der Gewinnermittlungsart

Der Steuerpflichtige bleibt für den betreffenden Gewinnermittlungszeitraum an die einmal getroffene Wahl gebunden, es sei denn, er legt eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse und einen vernünftigen wirtschaftlichen Grund für den Wechsel dar. Mehr zum Thema ‚Gewinnermittlung’…Mehr zum Thema Read more
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