Der BFH hat dem EuGH u. a. die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob Gutscheine über elektronische Dienstleistungen als Einzweck-Gutscheine qualifiziert werden können (Az. XI R 21/21).
Der BFH hat dem EuGH u. a. die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob Gutscheine über elektronische Dienstleistungen als Einzweck-Gutscheine qualifiziert werden können (Az. XI R 21/21).