Das FG Niedersachsen entschied, dass die Rückzahlung von in den Jahren vor 2022 erzielten Einspeisevergütungen beim Betrieb einer nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreiten Photovoltaikanlage im Jahr 2022 als Betriebsausgabe abzugsfähig ist (Az. 9 K 83/24).
FG München: Vorsteuerabzug für nicht gelieferte Photovoltaikanlage
Aus einer Anzahlungsrechnung muss hervorgehen, dass über eine noch nicht ausgeführte Leistung abgerechnet wird. In diesem Fall kann nach einem Urteil des FG München ein Vorsteuerabzug selbst dann in Betracht kommen, wenn der bezahlte Gegenstand tatsächlich nicht geliefert wird. Read more
weiterlesen... Nachlaufender Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022 DATEV
Das FG Münster entschied, dass nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, abzugsfähig sind (Az. 7 K 105/24 E).