BFH: Entkräftung des Anscheinsbeweises für eine Privatnutzung eines Geschäftswagens

Bei privat nutzbaren Kfz ist von einer privaten Nutzung auszugehen. Dieser Anscheinsbeweis der Privatnutzung kann zwar entkräftet werden. Der BFH hat hierfür allerdings hohe Anforderungen aufgestellt.

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