Gebühren:
Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Die Gebühr für die Erstellung einer betrieblichen Steuererklärung ergibt sich ergibt sich aus dem Gegenstandswert (Jahresumsatz oder Summe des Aufwands) und einem Zehntelsatz. Die Bestimmung des Zehntelsatzes erfolgt nach Belegumfang und Schwierigkeit.
Wie bei den betrieblichen Steuererklärungen ergibt sich die Gebühr für die Erstellung einer Einkommensteuererklärung ergibt sich aus dem Gegenstandswert (Jahresumsatz oder Summe des Aufwands) und einem Zehntelsatz. Sie setzt sich allerdings aus vielen Positionen zusammen, welche unterschiedlich gewichtet werden können.
Beispiel:
1. Ein Gewerbetreibender hat folgende Einnahmen und Ausgaben:
2. Anfertigung einer Einkommensteuererklärung mit folgenden Einkünften:
Entsprechend des Schwierigkeitsgrades und der Komplexität der Bilanz bzw. der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine Abweichung nach unten bzw. nach oben möglich.