Steuererklärungen Halle

Gebühre​n:

Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Die Gebühr für die Erstellung einer betrieblichen Steuererklärung ergibt sich ergibt sich aus dem Gegenstandswert (Jahresumsatz oder Summe des Aufwands) und einem Zehntelsatz. Die Bestimmung des Zehntelsatzes erfolgt nach Belegumfang und Schwierigkeit.

 Wie bei den betrieblichen Steuererklärungen ergibt sich die Gebühr für die Erstellung einer Einkommensteuererklärung ergibt sich aus dem Gegenstandswert (Jahresumsatz oder Summe des Aufwands) und einem Zehntelsatz. Sie setzt sich allerdings aus vielen Positionen zusammen, welche unterschiedlich gewichtet werden können.

Beispiel:

1. Ein Gewerbetreibender hat folgende Einnahmen und Ausgaben:

Einnahmen 250.000,00 EUR
Ausgaben 200.000,00 EUR
Einküfte   50.000,00 EUR
10% der Einnahmen (= Gegenstandswert für die Umsatzsteuererklärung)  25.000,00 EUR
Gewerbeertrag (= Gegenstandswert für die Gewerbesteuererklärung) 50.000,00 EUR
Gebühr für die Gewerbesteuererklärung:
mittlere Gebühr (3/10) 361,90 EUR
Gebühr für die Umsatzsteuererklärung:
mittlere Gebühr (4/10) 322,40 EUR
zuzüglich Auslagenpauschale und gesetzlicher Umsatzsteuer

2. Anfertigung einer Einkommensteuererklärung mit folgenden Einkünften:

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn 62.000,00 EUR, Werbungskosten 2.000,00 EUR) 60.000,00 EUR
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Mieteinnahmen 10.000,00 EUR, Schuldzinsen, AfA, Sonstige Werbungskosten 15.000,00 EUR)  ​-5.000,00 EUR
Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinseinnahmen 3.000,00 EUR, Werbungskosten 500,00 EUR)   1.750,00 EUR
Summe der Einkünfte 56.750,00 EUR
Gebühr für die Einkommensteuererklärung:
Summe der jeweiligen mittleren Gebühren  ​1.137,00 EUR
zuzüglich Auslagenpauschale und gesetzlicher Umsatzsteuer

Entsprechend des Schwierigkeitsgrades und der Komplexität der Bilanz bzw. der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine Abweichung nach unten bzw. nach oben möglich.

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