Praxis-Tipp: Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge beim Kurzarbeitergeld
Die Bundesagentur für Arbeit erstattet Arbeitgebern das Kurzarbeitergeld. Doch errechnen muss es der Arbeitgeber. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge (SFN-Zuschläge) bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes berücksichtigt. Mehr zum Thema ‚Kurzarbeitergeld’…Mehr zum Thema ‚Sonntagszuschlag’…Mehr Read more
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