Das BMF teilt mit, dass die gemeinnützigkeits- und umsatzsteuerrechtlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene verlängert werden (Az. IV C 4 – S-2223 / 19 / 10003 :006).
Das BMF teilt mit, dass die gemeinnützigkeits- und umsatzsteuerrechtlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene verlängert werden (Az. IV C 4 – S-2223 / 19 / 10003 :006).