Lohnsteuerliche Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Grundsätzliches

Mit BMF-Schreiben v. 25. Januar 2023[1] hat sich die Finanzverwaltung – wie bereits seit geraumer Zeit erwartet – zur lohnsteuerlichen Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 IfSG näher geäußert.

Zeitlicher Anwendungsbereich

Die Grundsätze des Read more

weiterlesen...

Lohnsteuerliche Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 IfSG – Nichtbeanstandung DATEV

Die Grundsätze dieses BMF-Schreibens sind im Hinblick auf die lohnsteuerliche Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 IfSG anzuwenden, wenn eine für die Kalenderjahre 2020 bis 2023 vorzunehmende Änderung des Lohnsteuerabzugs nicht mehr zulässig ist (Az. IV C Read more

weiterlesen...