Der Gesetzgeber hat in § 3 Nr. 72 EStG eine neue – punktuell wirkende – Steuerfreiheit aufgenommen.
Gesetzeswortlaut
Steuerfrei sind …
„die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb
a)
von auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) Read more