Am 31.1.2023 endet die Abgabefrist für die Feststellungserklärungen zur Ermittlung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022. Hinsichtlich etwaig festzusetzender Verspätungszuschläge ist Folgendes zu beachten:
– Ein automatisierter Verspätungszuschlag i.S.d. § 152 Abs. 2 AO kommt bei den Steuererklärungen zur gesonderten Read more