Aufforderung zur Abgabe einer Steuererkärung: Verspätungszuschlag in Höhe von 0 Euro bei Pflichtveranlagungstatbestand

Wenn der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachgekommen wird, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Dabei ist es möglich, dass die Höhe des Verspätungszuschlags 0 Euro betragen muss.

www.haufe.de