Aufforderung zur Abgabe einer Steuererkärung: Verspätungszuschlag in Höhe von 0 Euro bei Pflichtveranlagungstatbestand

Wenn der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachgekommen wird, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Dabei ist es möglich, dass die Höhe des Verspätungszuschlags 0 Euro betragen muss.

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FG Berlin-Brandenburg: Bekanntgabe bei Bestellung mehrerer Empfangsbevollmächtigter

Bei Bestellung mehrerer Empfangsbevollmächtigter hat das Finanzamt bei der Frage, welchem Bevollmächtigten ein Verwaltungsakt bekanntzugeben ist, eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung zu treffen. So entschied das FG Berlin-Brandenburg.

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Aktualisierung: Atypische Kapitalauszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung

Beim BFH sind inzwischen wieder zwei Verfahren offen, welche sich mit der ermäßigten Besteuerung von Kapitalauszahlungen aus einer betrieblichen Altersversorgung beschäftigen.

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Abwägung im Erstattungsfall: Ermessensentscheidung beim Verspätungszuschlag

Gegen Steuerpflichtige, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachkommen, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Davon ist abzusehen, wenn der Erklärungspflichtige glaubhaft macht, dass die Verspätung entschuldbar ist.

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