Praxis-Tipp: Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen prüfen

Unternehmer, die Bauleistungen erbringen und ihren Kunden deshalb eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts zur Bauabzugsteuer ausgehändigt haben, sollten die Gültigkeit dieser Freistellungsbescheinigung regelmäßig überprüfen.

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