BMF Kommentierung: Unrichtig und unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer

Die Finanzverwaltung hat ein Urteil des BFH in den UStAE aufgenommen, nach dem ein in einer Rechnung mit einem „Minuszeichen“ versehener Umsatzsteuerbetrag nicht als unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer geschuldet wird, wenn sich eindeutig ergibt, dass es sich um eine Entgeltminderung handeln soll.

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