BMF: Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen

Das BMF bezieht Stellung zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen und der Konkretisierung der Vorgaben nach der sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH. Der UStAE wurde angepasst.

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