Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Drittaufwand bei Finanzierung durch Ehegatten

Der Abzug von sog. Drittaufwand ist steuerrechtlich nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Fall der Immobilienfinanzierung gelten bei Ehegatten einige Besonderheiten. Der Artikel bietet einen Überblick über die geltende Rechtslage.

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