§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG
(1) 1Sonderausgaben sind…
5. zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4 000 Euro je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes im Sinne des § Read more
§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG
(1) 1Sonderausgaben sind…
5. zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4 000 Euro je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes im Sinne des § Read more