BFH: Keine Minderung des geldwerten Vorteils aus der Kfz-Überlassung durch selbst gezahlte Parkplatzmiete

Die unentgeltliche Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage tritt als eigenständiger Vorteil neben den Vorteil für die Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten. Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten mindern daher den geldwerten Vorteil aus der Kfz-Überlassung nicht. Mehr zum Read more
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BFH: Entkräftung des Anscheinsbeweises für eine Privatnutzung eines Geschäftswagens

Bei privat nutzbaren Kfz ist von einer privaten Nutzung auszugehen. Dieser Anscheinsbeweis der Privatnutzung kann zwar entkräftet werden. Der BFH hat hierfür allerdings hohe Anforderungen aufgestellt.

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