FG Berlin-Brandenburg: Festsetzung eines Verspätungszuschlags

Bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags im Fall einer fehlenden Zahlungsverpflichtung handelt es sich auch nach der aktuellen Rechtslage um eine Ermessensentscheidung. So hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden.

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Aufforderung zur Abgabe einer Steuererkärung: Verspätungszuschlag in Höhe von 0 Euro bei Pflichtveranlagungstatbestand

Wenn der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachgekommen wird, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Dabei ist es möglich, dass die Höhe des Verspätungszuschlags 0 Euro betragen muss.

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Abwägung im Erstattungsfall: Ermessensentscheidung beim Verspätungszuschlag

Gegen Steuerpflichtige, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachkommen, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Davon ist abzusehen, wenn der Erklärungspflichtige glaubhaft macht, dass die Verspätung entschuldbar ist.

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