Bayern hat die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bis zum 30.04.2023 verlängert. Die Frist endet aufgrund des Sonn- und Feiertages mit Ablauf des 02.05.2023. Das BayLfSt hat zudem auf die häufigsten Fehler bei Abgabe der Erklärung hingewiesen.
Konsequenzen bei Verspätung: Frist für Grundsteuer-Feststellungserklärung läuft am 31.1.2023 ab
Bis Ende Januar muss die Grundsteuer-Feststellungserklärung beim Finanzamt eingegangen sein. Doch was geschieht, wenn diese Frist versäumt wird? Mehr zum Thema ‚Grundsteuer’…Mehr zum Thema ‚Grundsteuerreform’…
weiterlesen... Abgabefrist läuft bis 31.1.2023: BStBK fordert Fristverlängerung bei der Grundsteuer für beratene Fälle
Die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärungen läuft nur noch bis zum 31.1.2023. Dem Vernehmen nach liegt aber erst knapp die Hälfte der Erklärungen bei den Finanzverwaltungen vor. Mehr zum Thema ‚Grundsteuer’…Mehr zum Thema ‚Grundsteuerreform’…
weiterlesen... Grundsteuererklärungen: Hinweise zu Verspätungszuschlägen
Am 31.1.2023 endet die Abgabefrist für die Feststellungserklärungen zur Ermittlung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022. Hinsichtlich etwaig festzusetzender Verspätungszuschläge ist Folgendes zu beachten:
– Ein automatisierter Verspätungszuschlag i.S.d. § 152 Abs. 2 AO kommt bei den Steuererklärungen zur gesonderten Read more
Grundsteuererklärungen: Fristverlängerung bis 31.01.2023!
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich heute in Berlin gemeinsam in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium auf eine einmalige allgemeine Fristverlängerung bei der Erklärungsabgabe bei der Grundsteuer verständigt. Statt am 31.10.2022 läuft die Frist nunmehr am 31.1.2023 ab. Read more