Praxis-Tipp: Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen prüfen
Unternehmer, die Bauleistungen erbringen und ihren Kunden deshalb eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts zur Bauabzugsteuer ausgehändigt haben, sollten die Gültigkeit dieser Freistellungsbescheinigung regelmäßig überprüfen. Mehr zum Thema ‚Bauunternehmen’…Mehr zum Thema ‚Baugewerbe’…Mehr zum Thema ‚Finance’…
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